Auf dieser Seite finden Sie die Angaben, die nach dem neuen Teledienstgesetz (TDG) vorgeschrieben sind und auf einer Homepage von Ärzten enthalten sein müssen:
| 1. Die gesetzliche Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen und lautet: "Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin" , Schwerpunkt : "Kindergastroenterologie" und Zusatzbezeichnung: "Neonatologie" |
| 2. Mitglieder der Landesärztekammer Hessen |
| 3. Das geltende Heilberufsgesetz finden Sie über diesen Link: |
| 4. Die Berufsordnung für in Hessen tätige Ärzte über diesen Link: |
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