Auf dieser Seite finden Sie die Angaben, die nach dem neuen Teledienstgesetz (TDG)  vorgeschrieben sind und auf einer Homepage von Ärzten enthalten sein müssen:

1. Die gesetzliche Berufsbezeichnung  wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen und lautet: "Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin" , Schwerpunkt : "Kindergastroenterologie" und Zusatzbezeichnung: "Neonatologie"
2. Mitglieder der Landesärztekammer Hessen
3. Das geltende Heilberufsgesetz finden Sie über diesen Link: 

http://www.laekh.de/Recht/Quellen/Rechtsquellen.html  

4. Die Berufsordnung für in Hessen tätige Ärzte über diesen Link: 

http://www.laekh.de/Recht/Quellen/Rechtsquellen.html 

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